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   BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04   

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https://dejure.org/2005,29624
BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04 (https://dejure.org/2005,29624)
BPatG, Entscheidung vom 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04 (https://dejure.org/2005,29624)
BPatG, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 30 W (pat) 70/04 (https://dejure.org/2005,29624)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl EuGH MarkenR 2004, 99 - Postkantoor).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muß vielmehr streng und vollständig ausfallen (vgl EuGH WRP 2003, 735 - Libertel-Orange; aaO - Postkantoor).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (BGH MarkenR 2004, 39 - City Service).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Bei der Prüfung ist von einem großzügigen Maßstab auszugehen, dh jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein - ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus BPatG, 24.10.2005 - 30 W (pat) 70/04
    Das Fehlen der Unterscheidungskraft kann nämlich bereits festgestellt werden, wenn der semantische Gehalt des Wortzeichens den Verbraucher auf ein Merkmal der Ware hinweist, das deren Verkehrswert betrifft und, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde, oder eine Werbebotschaft enthält, die von den maßgebenden Verkehrskreisen in erster Linie als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen wahrgenommen werden wird (vgl EuG MarkenR 2003, 314 - Best Buy).
  • BPatG, 15.02.2012 - 28 W (pat) 109/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Noblesse/NOBLESSE/Noblesse- keine

    Der Bestandteil "Noblesse", aus dem sowohl die Widerspruchsmarken 1) und 4) als auch die angegriffene Marke ausschließlich bestehen, ist von Haus aus kennzeichnungsschwach, weil hiermit, was bereits mehrfach in gerichtlichen Entscheidungen, denen sich der Senat in vollem Umfang anschließt, näher ausgeführt  wurde (vgl. insbesondere BPatG 30 W (pat) 70/04 "Noblesse" [für Türen], BPatG 26 W (pat) 106/01 - Noblesse/Cuisine Noblesse [für Haushaltswaren], HABM R 1258/10-4 und R 1257/10-4 "Noblissima/Noblesse" [für Waren der Klasse 30]), nur auf eine "edle", d. h. besonders gehobene Qualität der so gekennzeichneten Waren hingewiesen wird.
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